EINEN SCHNITT VORAUS.

Verpackungsholz

Schädlingsfreie Zone im internationalen Güterverkehr

Verpackungsholz findet im internationalen Güterverkehr zum Schutz und Transport von Waren Anwendung. Da es um das transportierte Gut geht, werden bei der Verpackung häufig nur geringe Anforderungen an die Holzqualität gestellt. Kostenoptimierung steht im Vordergrund und daher wird die Verpackung oftmals mit minderwertigem Holz hergestellt. Solche Hölzer sind häufig mit Schadorganismen (Insekten oder Pilzen) behaftet, die mit den Holzverpackungen in andere Gebiete verschleppt werden können. In der Vergangenheit wurden in vielen Ländern daher Importvorschriften erlassen, um die Einschleppung von Schadorganismen zu verhindern. Um diese Einfuhrvorschriften zu vereinheitlichen, wurde im Jahr 2003 im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) der "Internationale Standard für Phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15" mit dem Titel "Richtlinien zur Regulierung von Holzverpackungen im Internationalen Handel", kurz: ISPM 15, veröffentlicht. Die Anforderungen des ISPM 15 gelten nur für die Einfuhr aus Ländern bzw. die Ausfuhr in Länder außerhalb der Europäischen Union. Beim Handel innerhalb Österreichs und bei der Ein- und Ausfuhr von Verpackungsholz zwischen EU-Staaten findet der ISPM 15 keine Anwendung. Ortner-Holz erfüllte als eines der ersten österreichischen Sägewerke den internationalen IPPC-Standard für Verpackungsholz. Mittels 7 geeichter Temperaturfühler je Hitzebehandlungskammer können wir  einen 100% sicheren Behandlungsprozess garantieren. 

Durch die beim Export von Verpackungsware vorgeschriebene Hitzebehandlung HT wird das Holz kurzfristig auf eine Kerntemperatur von über 56°C erhitzt. Somit ist gewährleistet, dass sich keinerlei Schädlinge im Holz befinden. Für den Bläuepilz ist diese kurzfristige Erhitzung jedoch wie eine Initialzündung, um sich auszubreiten. Eine technische Trocknung unter 18% Holzfeuchte schafft hier Abhilfe. Wird ein Schnittholzpaket bereits vor der technischen Trocknung vom Bläuepilz befallen, so findet dieser während des Trocknungsprozesses hervorragende Bedingungen, um sich auszubreiten. Auch wenn ein bereits getrocknetes Holz abgeregnet wird und nicht rasch genug abtrocknen kann, kann es wieder zu einer Verblauung und einer damit verbundenen Schimmelbildung kommen. Das wirksamste Mittel gegen verblautes und verschimmeltes Holz ist eine chemische Bläueschutzimprägnierung unmittelbar nach dem Einschnitt (unbehandelte Zeit max. 2 Stunden) und eine anschließende technische Trocknung mittels Trockenkammer oder Vakuumtrockenkammer – doppelter Schutz für eine saubere Verpackung und einen sicheren Versand!